Allgemeine GEschäftsbedingungen
Bucher · Rausch
Tankservice GmbH & Co. KG
A • Geltung dieser Bedingungen, Allgemeine Bestimmungen
- Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Die Geltung anderer Bedingungen kommt nur in Betracht, wenn wir uns zuvor hiermit schriftlich einverstanden erklärt haben.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag ist erst dann geschlossen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben. Die Einzelheiten der Auftragsbestätigung sind maßgebend, soweit hierauf nicht unverzüglicher Widerspruch erfolgt.
- Die zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Vorbereitungen hat der Auftraggeber rechtzeitig zu treffen und so vorzubereiten, dass unsererseits die vereinbarten Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden können. Sollten Nebenarbeiten oder Zusatzarbeiten erforderlich werden, ist hierzu ein zusätzlicher Auftrag zu erteilen, wenn diese Arbeiten durch unser Unternehmen durchzuführen sind.
- Sollten zur Durchführung unserer Arbeiten öffentlich rechtliche Genehmigungen, besondere Baugenehmigungen oder behördliche Auflagen notwendig oder zu erfüllen sein, sind die Beschaffung und Erfüllung einschließlich aller Gebühren und Kosten Sache des Auftraggebers.
B • Arbeitsausführung und Zahlungen
- Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen führen wir die vereinbarten Arbeiten zum zuvor abgestimmten Termin aus. Sollte sich eine unerwartete Verzögerung einstellen, wird der Auftraggeber rechtzeitig benachrichtigt.
- Gelieferte Materialien bleiben bis zur Erfüllung aller unserer vertraglichen Ansprüche unser Eigentum. Erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung geht das Eigentum auf den Kunden über.
- Mit der Fertigstellungsanzeige ist unsere Leistung unverzüglich abzunehmen. Nimmt der Auftraggeber unser Arbeitsergebnis in ständigen Gebrauch, steht dies einer Abnahme gleich.
- Unsere Rechnungen sind binnen zehn Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt vor allem für einzubauendes Material und dem Leistungsstand entsprechend, Vorauszahlungen zu verlangen.
- Unsere Preise verstehen sich frei Baustelle. Für den Fall, dass wir gemäß Auftrag Waren zum Versand bringen, gehen die Versandkosten zu Lasten des Auftraggebers. Für den Frachtführer haften wir nicht.
- Für unsere Arbeitsleistungen und das Arbeitsergebnis haften und leisten wir Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Demzufolge sind wir auf Rüge stets berechtigt, eventuelle Mängel nachzubessern soweit nicht besondere Umstände unser Nachbesserungsrecht ausschließen.
- Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Umstände höherer Gewalt unsere Leistungspflicht hindern oder einschränken.
C • Sonderbedingungen für Unternehmen und Kaufleute
- Zusätzlich zum obigen einfachen Eigentumsvorbehalt gilt für das Vertragsverhältnis:
Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und gleichermaßen unter Eigentumsvorbehalt veräußern oder Dritten zur Verfügung stellen. Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware oder Weitergabe von Arbeitsergebnissen gegenüber dessen Kunden werden mit Vertragsabschluss in voller Höhe an uns abgetreten. Der Auftraggeber ist zur Einziehung dieser an uns abgetretenen Forderung ermächtigt, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls sind wir berechtigt, die Ermächtigung zur Veräußerung oder Übertragung von Arbeitsergebnissen zu widerrufen und den Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten.
Auf Wunsch geben wir diese Sicherheiten frei, wenn sie unsere Forderung nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20 % übersteigt. - Schadenersatzansprüche statt der Leistung oder wegen sonstiger Pflichtverletzungen, wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz begrenzt. Der Höhe nach haften wir nur für einen üblichen, vorhersehbaren Schaden und höchstens für den Betrag des gesamten Auftragswertes. Diese Regelung gilt nicht bei einer Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben.
- Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht bzw. das übergeordnete Landgericht in Mainz, soweit kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich bestimmt ist.